Im Sinne einer Regulierung artificial intelligence (KI) innerhalb der Europäische Unionhaben die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) eine vorläufige Einigung darüber gebilligt Artificial Intelligence Handeln Sie auf Ausschussebene.
Das Abkommen, das die Sicherheit und die Einhaltung der Grundrechte gewährleisten soll, erhielt bei der Abstimmung im Binnenmarkt- und Bürgerfreiheitsausschuss am Dienstag mit 71 zu 8 Stimmen und 7 Enthaltungen überwältigende Zustimmung.
„Diese Verordnung zielt darauf ab, Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und ökologische Nachhaltigkeit vor hochriskanter KI zu schützen. Gleichzeitig soll die Innovation gefördert und Europa als führender Anbieter im KI-Bereich etabliert werden. Die Regeln legen Verpflichtungen für KI fest, die auf ihren potenziellen Risiken und dem Ausmaß ihrer Auswirkungen basieren“, sagt das Europäische Parlament.
Die Ankündigung erfolgt drei Monate nach Erreichen eines vorläufige Vereinbarung zum Vorschlag für harmonisierte Vorschriften artificial intelligence (KI) – die Artificial Intelligence Gesetzes.
Wesentliche Bestimmungen des Artificial Intelligence (KI)-Gesetz
1. Verbotene Anwendungen:
Das Abkommen verbietet bestimmte KI-Anwendungen, die die Rechte der Bürger gefährden. Es enthält:
- Biometrische Kategorisierungssysteme basierend auf sensiblen Merkmalen
- Ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder CCTV-Aufnahmen für Gesichtserkennungsdatenbanken
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Schulen
- Soziales Scoring
- Predictive Policing basiert ausschließlich auf der Profilerstellung einer Person oder der Beurteilung ihrer Merkmale
- KI, die menschliches Verhalten manipuliert oder die Schwachstellen von Menschen ausnutzt
2. Ausnahmen für die Strafverfolgung
Der Einsatz biometrischer Identifikationssysteme (RBI) durch Strafverfolgungsbehörden ist grundsätzlich verboten, außer in den abschließend aufgeführten und eng definierten Situationen.
„Echtzeit“-RBI kann nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt werden, z. B. in zeitlicher und geografischer Begrenzung, mit vorheriger gerichtlicher oder behördlicher Genehmigung.
Auch ein nachträglicher Ferneinsatz, der als hochriskant gilt, bedarf einer gerichtlichen Genehmigung und muss mit einer Straftat verbunden sein.
3. Pflichten für Hochrisikosysteme
Die Gesetzgebung legt klare Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko fest, die erhebliche Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte, Umwelt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben könnten. Diese Verpflichtungen erstrecken sich auf kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, wesentliche Dienste, Strafverfolgung, Migration und Grenzmanagement, Justiz und demokratische Prozesse. Den Bürgern wird das Recht eingeräumt, Beschwerden über KI-Systeme einzureichen, die ihre Rechte beeinträchtigen.
4. Transparenzanforderungen
Allzweck-KI-Systeme (GPAI) und die ihnen zugrunde liegenden Modelle müssen während des Trainings Transparenzanforderungen erfüllen und das EU-Urheberrecht einhalten. Leistungsstärkere Modelle, die systemische Risiken bergen, unterliegen zusätzlichen Evaluierungs-, Risikobewertungs- und Berichtspflichten. Darüber hinaus müssen künstliche oder manipulierte Videoinhalte („Deepfakes“) eindeutig als solche gekennzeichnet werden.
5. Maßnahmen zur Unterstützung von Innovation und KMU
Auf nationaler Ebene werden regulatorische Sandboxen und Initiativen für reale Tests eingerichtet, die KMU und bieten startups Möglichkeiten, innovative KI-Lösungen vor der Markteinführung zu entwickeln und zu trainieren.
Auch wenn die vorläufige Vereinbarung auf Ausschussebene gebilligt wurde, wartet sie noch auf die formelle Annahme in einer bevorstehenden Plenarsitzung des Europäischen Parlaments und die endgültige Billigung durch den Rat.
Sobald die Artificial Intelligence Das Gesetz tritt innerhalb von 24 Monaten nach seinem Inkrafttreten in Kraft. Bestimmte Bestimmungen, wie z
- Verbote verbotener Praktiken gelten 6 Monate nach Inkrafttreten
- Die Verhaltenskodizes gelten 9 Monate nach Inkrafttreten
- Allgemeine KI-Regeln einschließlich Governance gelten 12 Monate nach Inkrafttreten
- Die Pflichten für Hochrisikosysteme gelten in 36 Monaten